"Smarter Fahrtenschreiber" BFK-Weiterbildung der Verkehrsakademie

Smarter Fahrtenschreiber inklusive Unterweisung gemäß Art. 33 VO (EU) 165/2014

Der EU-Gesetzgeber hat im Rahmen des EU-Mobilitätspakets viele Änderungen der Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht. Die wichtigste Neuerung besteht in der Umrüstpflicht der Kontrollgeräte: Bis 31. Dezember 2024 müssen in allen grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeugen die „smarten Tachos 2.0“ zum Einsatz kommen. 

Auch wenn die Zulieferer-Industrie momentan Lieferschwierigkeiten hat: Nutzen Sie dieses Jahr, um Ihr Fahrpersonal entsprechend zu schulen und zu unterweisen. Der absehbare Austausch der Kontrollgeräte im Fuhrpark macht ebenso eine Unterweisung gemäß Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014 erforderlich. 

Nutzen Sie dieses spezielle BKF-Weiterbildungsangebot, um diesbezügliche Bußgelder zu vermeiden. 

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14. Juni, 8:00 - 16:00 Uhr (MESZ)