Preis: 350,00 € (IHK-Mitglied) | 400,00 € (Nicht-Mitglied)
Artikelnummer: BL-23-7030-5
Das neue BKrFQG und die neue BKrFQV sind bereits seit Dezember 2020 rechtsgültig. BKrFQV §7 verpflichtet nun dazu, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen. Diese gesetzliche Vorgabe zur “Fortbildung der Ausbilder” wurde durch die Rechtsänderung neu gefasst und ist wiederum nach dem Ablauf von vier Jahren zu erfüllen.
Zielgruppe:
Nicht nur Berufskraftfahrer müssen sich weiterbilden.
Auch BKF-Trainer wie Ausbilder, Trainer, Fahrlehrer und BKF-Dozenten sind gem. BKrFQV §7 nun dazu verpflichtet, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen.
achtstündige Teilqualifikation gemäß §7 BKrFQV
17.10.2023
Preis für IHK-Mitglieder: 350,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 400,00 €
24.10.2023
08.00 - 17.00 Uhr
8 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten gemäß §7 BKrFQV
Götz Bopp
ist seit 15 Jahren bei der IHK Region Stuttgart als Fachberater für den Themenbereich Güterverkehr und Logistik tätig.
Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Fahrpersonalrecht (Lenk-, Ruhe und Arbeitszeiten für das Fahrpersonal) und dem Compliance-Management in Logistik-KMU und insbesondere Werkverkehrsunternehmen
IHK-Seminarbescheinigung
Präsenz berufsbegleitend