Berufskraftfahrerqualifikation - Fortbildung für Lehrpersonal nach §8 BKrFQV- Kenntnisbereich 3

Preis: 350,00 € (IHK-Mitglied) | 400,00 € (Nicht-Mitglied)
Artikelnummer: BL-21-7030-4

Das neue BKrFQG und die neue BKrFQV sind bereits seit Dezember 2020 rechtsgültig. BKrFQV §7 verpflichtet nun dazu, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen. Diese gesetzliche Vorgabe zur “Fortbildung der Ausbilder” wurde durch die Rechtsänderung neu gefasst und ist wiederum nach dem Ablauf von vier Jahren zu erfüllen.

Zielgruppe:
Nicht nur Berufskraftfahrer müssen sich weiterbilden.
Auch BKF-Trainer wie Ausbilder, Trainer, Fahrlehrer und BKF-Dozenten sind gem. BKrFQV §7 nun dazu verpflichtet, spätestens alle vier Jahre mindestens drei Fortbildungs-Tage á acht Stunden nachzuweisen.

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Seminarstart

19. Oktober 2021, 8:00 - 17:00 Uhr (MESZ)

Das lernen Sie

8-stündige Teilqualifikation gemäß §7 BKrFQV

Weitere Infos

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

Preis für IHK-Mitglieder: 350,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 400,00 €

19.10.2021, 08:00 - 17:00 Uhr
8 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten gemäß §7 BKrFQV

Roland Kessler-Kangler
Erster Polizeihauptkommissar,
Dozent bei der Hochschule der Polizei BW,
Mitglied in landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen im Bereich Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, Ladungssicherung

 

IHK-Seminarbescheinigung

Präsenz berufsbegleitend