Akademie IT-Recht

Neuerungen im B2C-Recht ab 2022: Was müssen Unternehmen jetzt tun? (Online-Veranstaltung)

Änderungshinweis: Die Veranstaltung findet am 16.02.2022 statt.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2022 zahlreiche neue Regelungen im BGB zum Verbraucherschutz aufgenommen. Es handelt sich insbesondere um Regelungen für digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Elementen, sogenannte „smarte Produkte“. Wenn Sie Produkte mit digitalen Elementen, wie z.B. Software, digitale Dienstleistungen oder digitale Produkte an Verbraucher oder Unternehmer vertreiben, gilt für Sie ab 01.01.2022 das neue Recht. Der Online-Vortrag zeigt, was ab dem neuen Jahr gilt und welche Gestaltungsspielräume Sie nutzen können.

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Neuerungen im B2C-Recht ab 2022

16. Februar 2022, 14:30 - 16:30 Uhr (MEZ)

Inhalte im Überblick


Durch die Gesetzesänderung entstehen viele neue Pflichten für Unternehmen, z.B. eine Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente, neue Regelungen über die Frage, wann Mängeln an solchen digitalen Produkten oder Elementen vorliegen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Der Großteil der Regelungen ist zwar Verbraucherschutzrecht und gilt damit nur B2C; einige Regelungen sind jedoch auch im B2B-Geschäft zu beachten. Der Vortrag stellt die Neuerungen anhand von Beispielen aus der Praxis dar und zeigt Gestaltungsspielräume für Unternehmen auf, um die Regelungen möglichst an den Stellen, an denen das Gesetz dies zulässt, an die Unternehmensinteressen anzupassen.
 

Ihre Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist:

Natalie Trück
Tel. 07121 201-227
trueck@reutlingen.ihk.de

Referentin

Dr. Christina Blanken VOELKER & Partner mbB, Reutlingen

Dr. Christina Blanken VOELKER & Partner mbB, Reutlingen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für Informationstechnologierecht