Preis: 3.490,00 €
Ihre Kosten bei Inanspruchnahme von Aufstiegs-BAföG und KfW-Darlehen: ca. 872,50 Euro
Artikelnummer: ALR-24-0021-2
Zeitgemäße Personalarbeit erfordert im zunehmenden Maße für die erfolgreiche Betriebsführung spezielles und fundiertes personalwirtschaftliches Wissen. Von Arbeitsrecht und Vertragsmodellen über Personalplanung und -marketing bis Controlling. Darüber hinaus vermittelt diese Weiterbildung die für Personaler unverzichtbaren "Soft Skills", beispielsweise interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsfähigkeiten.
Zielgruppe: Der moderne Online-Lehrgang richtet sich an alle kaufmännischen Ausbildungsberufe der Personaldienstleistungswirtschaft und Beschäftigte, die in der Personaldienstleistung tätig sind und ortsunabhängig, flexibel und sicher die nächste Karrierestufe erklimmen möchten.
Virtueller Präsenzunterricht mit Zoom:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können an den zwei Unterrichtsabenden pro Woche ohne Zeitverlust direkt mit dem Onlineunterricht mit Zoom beginnen und dies wo sie wollen.
Nach erfolgreichem Abschluss der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung sind Sie berechtigt, die Bezeichnung "Geprüfter Personalfachkaufmann IHK I Geprüfte Personalfachkauffrau IHK" zu führen.
12.03.2024
Handlungsbereiche
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsausbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen. Wir beraten Sie gerne!
Preis: 3.490,00 €, zzgl. Lernmittel (ca. 500,00 €)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Lernmittel vor Ort in Reutlingen abgeholt werden müssen.
und zzgl. Prüfungsgebühr (Die Höhe der aktuellen Prüfungsgebühr erfahren Sie bei der Ansprechpartnerin für die Prüfung.)
Zahlungsmöglichkeiten:
Wichtiger Hinweis, wie Sie Ihre Kosten minimieren können:
Bei Inanspruchnahme des sogenannten Aufstiegsbafög (Zuschuss und Darlehen) können Sie bis zu 75% der Lehrgangskosten (ohne Lernmaterial) vom Staat ersetzt bekommen ( => Regelung gilt ab 1.8.20, siehe www.aufstiegs-bafoeg.de).
Ansprechpartner finden Sie im Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem zuständigen Landratsamt: http://landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Informationsmaterial/Liste-der-LRA.PDF
Diese Weiterbildung kann mit Auftsiegs-BAföG gefördert werden.
Ihre Kosten bei Inanspruchnahme von Meister-BAföG ohne KfW-Darlehen: ca. 1.745,00 EUR*
Ihre Kosten bei Inanspruchnahme von Meister-BAföG und KfW-Darlehen: ca. 872,50 EUR*
(*jeweils zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren)
Interessante Infos zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier BAföG-Förderung; Begabtenförderung
Start am 12.03.2024, Umfang ca. 540 Unterrichtseinheiten, Dauer ca. 18 Monate
Prüfungen:
29.10.2025
30.10.2025
Ansprechpartnerin der IHK Prüfungsabteilung: Frau Müller, Telefon 07121201147, Mail mueller@reutlingen.ihk.de
Für folgende Themen zuständig:
Klärung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung, Zulassungsbescheid zur Prüfung, Prüfungsanmeldung/Prüfungsanmeldeformulare, Prüfungsgebühren, Einladung zu den Prüfungen schriftlich/mündlich, Notenmitteilung, Bestätigung der Teilnahme an den Prüfungen, ggf. mündliche Ergänzungsprüfung und / oder schriftliche Wiederholungsprüfung, Formblatt Z (Aufstiegsbafög), Urkunde, Prüfungszeugnis ...
IHK-Prüfung
Virtueller Präsenzunterricht via Zoom in Teilzeit: 12.03.2024 - 09.10.2025, jeweils dienstags und donnerstags 18:00 - 21:15 Uhr
Der Onlineunterricht (mit Zoom) findet zu festen Unterrichtszeiten statt. Dies nennt man auch virtuellen Präsenzunterricht, da er im wesentlichen dem normalen Präsenzunterricht vor Ort entspricht - nur eben in virtueller Form (ortsunabhängig).
Ausgewählte Vollzeittage zur Prüfungsvorbereitung
Vorteile des Online-Unterrichts / virtuellen Präsenzunterrichts:
Die Zulassungsvoraussetzungen für den IHK-Aufstiegslehrgang finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsausbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen. (Nicht Bestandteil des Lehrgangs)
Wir beraten Sie gerne!
Elke Steinhauser
Elke Steinhauser
steinhauser@reutlingen.ihk.de