Wer Glücksspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.
Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glücksspielautomaten aufstellen wollen
Foto: Tomasz Zajda - Fotolia.com
Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Laura Bogner, 07121 201-274, bogner@reutlingen.ihk.de
Inhalte
Kosten
Veranstaltungsort