IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glücksspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.

Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glücksspielautomaten aufstellen wollen

 

Foto: Tomasz Zajda - Fotolia.com

Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Laura Bogner, 07121 201-274, bogner@reutlingen.ihk.de

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Mittwoch

31. Januar, 10:15 - 15:30 Uhr (MEZ)

Informationen

Inhalte

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 
Kosten

  • 150 Euro

 
Veranstaltungsort

  • IHK Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen