Sicherer Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln gemäß §4 LMHV

Onlineseminar am 24. April 2024
9.0014.30 Uhr

Lebensmittelunternehmen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine entsprechende Ausbildung haben, aber leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult und vom Arbeitgeber unterwiesen werden.

In dieser regelmäßig stattfindenden IHK-Schulung vermitteln Lebensmittelkontrolleure den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Die Schulung beinhaltet auch die Folgebelehrung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen

 

Foto: Zarya Maxim – Fotolia.com

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Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Laura Bogner, 07121 201-274 oder bogner@reutlingen.ihk.de.

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LMHV-Schulung

24. April, 9:00 - 14:30 Uhr (MESZ)

Weitere Informationen

Kosten: IHK-Mitglied: 99 €, Nicht IHK-Mitglied: 119 €
Uhrzeit: 9.00 bis 14.30 Uhr
Ort: Onlineseminar über Zoom
Zielgruppe: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, Gastronomiebetrieben, Imbissen, Cateringeinrichtungen sowie Personal des Lebensmittelhandels wie von Metzgereien, Bäckereien, Backshops. Außerdem können auch Beschäftigte in der Gemeinschafts-, Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder angelernte Küchenhilfen teilnehmen.

Die Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß §4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Website: www.ihkrt.de/lmhs

Programm

Laura Bogner, IHK Reutlingen

Detlef Uhde, Lebensmittelkontrolleur

Inhalte:

Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene gemäß Anlage 1 zu §4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

  • Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen
  • Organisation der Lebensmittelüberwachung
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verbot der Irreführung, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

Online-Seminar

Ansprechpartnerin:
Laura Bogner