Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland ersetzt sie das bisherige Verpackungsgesetz.
In seinem Online-Vortrag am 28. Juli wird Dr. Christoph Schork, LL.M. der Kanzlei Heuking einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der neuen EU-Verpackungsverordnung geben und aufzeigen, wann welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gültig werden.
Denn für Unternehmen ergeben sich – abhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette – zahlreiche neue Anforderungen und Pflichten. Wirtschaftsakteure nach der PPWR sind Erzeuger von Verpackungen, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, Bevollmächtigte, Endvertreiber sowie Fulfillment-Dienstleister. Am Ende der Verpackungslieferkette ist der Hersteller verantwortlich für die Entsorgung der Verpackungen.
Die Verordnung legt für Verpackungen verbindliche Vorgaben zu Nachhaltigkeitskriterien und Konformität fest. Dazu gehören unter anderem Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Stoffbeschränkungen, Anforderungen an den Einsatz biobasierter Materialien sowie Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und Kennzeichnung. Diese Anforderungen sind stufenweise ab dem 12. August 2026 bei der Erstellung der Konformitätserklärung zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die Zugangsdaten für den Vortrag erhalten Sie nach der Anmeldung.
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