Wer einen gastronomischen Betrieb leiten will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.
Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen gastronomischen Betrieb betreiben wollen und planen, auch Alkohol auszuschenken.
Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Norina Stuttfeld, 07121 201-274, stuttfeld@reutlingen.ihk.de
Registrierung
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz
Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin
Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur
Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
(Sperrstunde, Gaststättenverband Baden- Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Württemberg e. V. Reutlingen Haftung)
Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen
Unterrichtungsende
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrem Testergebnis.
Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.
Ansprechpartner
Norina Stuttfeld | 07121 201-274 | stuttfeld@reutlingen.ihk.de