Wer Glückspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.
Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glückspielautomaten aufstellen wollen
Teilnahmebedingungen
INHALTE
KOSTEN
VERANSTALTUNGSORT
Ansprechpartner
Norina Stuttfeld, 07121 201-274, stuttfeld@reutlingen.ihk.de