Wer einen gastronomischen Betrieb leiten will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.
Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen gastronomischen Betrieb betreiben wollen und planen, auch Alkohol auszuschenken.
Teilnahmebedingungen
Weitere Informationen
Registrierung
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz
Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin
Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur
Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
(Sperrstunde, Gaststättenverband Baden- Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Württemberg e. V. Reutlingen Haftung)
Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen
Unterrichtungsende
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrem Testergebnis.
Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.
Ansprechpartner
Norina Stuttfeld | 07121 201-274 | stuttfeld@reutlingen.ihk.de