IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glücksspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.

Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glücksspielautomaten aufstellen wollen

 

Foto: Tomasz Zajda - Fotolia.com

IHK-Unterrichtung Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, § 33c GewO


Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnehmerzahl ist pro Unterrichtungstermin begrenzt.
  • An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Sie verstehen/sprechen schlecht Deutsch?
    Dann ist eine Teilnahme nur mit einem Dolmetscher möglich. Bitte bringen Sie diesen selbst mit.
  • Erst ab Zahlungseingang (190,-Euro) sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
  • Die Unterrichtungsgebühr müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.
  • Bei Ihrer Registrierung am Tag der Unterrichtung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres gültigen Reisepasses/Personalausweises ausweisen.
    Bitte bringen Sie diesen mit.
  • Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bei einer verspäteten Ankunft nicht mehr möglich ist!

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Dienstag

14. Mai, 10:15 - 15:30 Uhr (MESZ)

Informationen

Inhalte

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 
Kosten

  • 190 Euro

 
Veranstaltungsort

  • IHK Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
     

Veranstaltungsort: IHK Reutlingen