Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, Mitarbeiter an entsprechenden Unterweisungen teilnehmen lassen. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Umgang mit den Vorschriften näher zu bringen und ihnen wichtige Informationen über den Umgang mit Gefahrgut zu vermitteln.
Kosten: 260 Euro
Foto: iStock.com/tunart
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