IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe §4 GastG

Wer einen gastronomischen Betrieb leiten will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.

Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen gastronomischen Betrieb führen wollen und planen, auch Alkohol auszuschenken.

 

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Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Laura Bogner, 07121 201-274, bogner@reutlingen.ihk.de

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Mittwoch

10. April, 12:30 - 17:30 Uhr (MESZ)

Unterrichtungsplan

 

Registrierung

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz

Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin

  • Allgemeines Lebensmittelrecht
  • Eigenkontrollen des Gastronomen und deren Dokumentation
  • Betriebskontrollen und Mängel
  • Kennzeichnungspflichten bei Speise- und Getränkekarten
  • Praktische Tipps zur Umsetzung einer guten Lebensmittelhygiene in der Gastronomie

Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur

Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
Sperrstunde, Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Haftung

Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen

Unterrichtungsende

Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung zusammen mit Ihrem Testergebnis.

IHK-Akademie Reutlingen

Die IHK-Akademie liegt im Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.

Ansprechpartnerin:
Laura Bogner