Wer einen gastronomischen Betrieb leiten will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.
Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen gastronomischen Betrieb führen wollen und planen, auch Alkohol auszuschenken.
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Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Laura Bogner, 07121 201-274, bogner@reutlingen.ihk.de
Registrierung
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz
Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin
Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur
Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
Sperrstunde, Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Haftung
Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen
Unterrichtungsende
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung zusammen mit Ihrem Testergebnis.
Die IHK-Akademie liegt im Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.
Ansprechpartnerin:
Laura Bogner