Selbständig im Verkehrsgewerbe - ohne Fachkunde geht es nicht!

Wer ein Güterkraftverkehrs-, Taxi- oder Mietwagengewerbe betreiben möchte, muss dafür eine fachliche Eignung nachweisen. Dieser fachliche Nachweis wird in der Regel durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht. 

Was in der Prüfung auf Sie zukommt und welche Anforderungen an angehende Verkehrsunternehmer gestellt werden, zeigen wir Ihnen bei der Informationsveranstaltung am 12. Mai 2025, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr in der IHK Zentrale.

Rostislav_Sedlacek/istockphoto.com

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Selbständig im Verkehrsgewerbe - ohne Fachkunde geht es nicht! 

 

12. Mai 2025, 9:00 - 12:00 Uhr (MESZ)

Informationen

Die Veranstaltung richtet sich an angehende Prüflinge, die sich über den Prüfungsprozess und die Anforderungen informieren wollen.

Denn jeder Unternehmer, der gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt dazu eine Lizenz der zuständigen Verkehrsbehörde. 
Das gilt für Geschäftsführer von Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) ebenso wie für Unternehmer, die einen Taxi- oder Mietwagenbetrieb aufnehmen wollen. 

Für die Lizenzerteilung muss der Antragsteller, der so genannte Verkehrsleiter, neben seiner persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebs auch die fachliche Eignung zur Führung eines solchen Unternehmens nachweisen. Dieser fachliche Nachweis wird in der Regel durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht. 

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil. 
Abgefragt werden unter anderem berufsbezogenes Recht, Aspekte der Verkehrssicherheit und Fragen zur kaufmännischen und finanziellen Führung des künftigen Unternehmens.

Begleitet wird die Infoveranstaltung vom IHK-Verkehrsausschussmitglied Thomas Wagner, sowie den IHK-Mitarbeitern Thorsten Schwäger und Adrian Blum.

 

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