Steueränderungen zum Jahreswechsel 2024/2025

Wie jedes Jahr werden in der Infoveranstaltung „Steueränderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 – besser informiert“ die wesentlichen, praxisrelevanten, gesetzlichen Änderungen sowie wichtige Entwicklungen der Rechtsprechung im Steuerrecht vorgestellt.

Beim anschließenden Get-together beantworten unsere Referenten von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH gerne Ihre Fragen.

Foto: bluedesign – stock.adobe.com

 

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Kosten: 99,00 € pro Teilnehmer/-in

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Steueränderungen zum Jahreswechsel 2024/2025

12. Dezember 2024, 13:00 bis 16:00 Uhr

RWT – besser informiert: Steueränderungen zum Jahreswechsel 2024/2025

 

Das Jahr 2024 geht auf die Zielgerade. 

Politische Spannungen haben weltweit zugenommen und die nationalen wie internationalen Herausforderungen wachsen. Der Wahlausgang in den USA wird mittelfristig auch Auswirkungen auf Deutschland und Europa haben. Die konjunkturelle und wirtschaftliche Entwicklung in vielen Branchen und Regionen schwächelt und auch der wirtschaftliche Ausblick in das Bundestagswahljahr 2025 bietet derzeit wenig Anlass zur Euphorie. 

Die zunehmende Bürokratie wird von Unternehmen oft als Hemmnis angesehen, sodass die Politik gefordert ist, hier für Entlastung zu sorgen. Und auch wenn der Klimaschutz gerade nicht das beherrschende Thema ist, so stehen die Unternehmen weiterhin auch in diesem Bereich vor großen Herausforderungen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) hat der Gesetzgeber zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die ab dem kommenden Jahr zu Änderungen im Steuerrecht führen. Neuerungen ergeben sich für Unternehmen zum Beispiel bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern. In der Einkommensteuer sollen die Verlustverrechnung für Kapitalanleger sowie die steuerliche Behandlung bestimmter Photovoltaikanlagen angepasst werden. Darüber hinaus sind Änderungen im Umsatzsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz und Erbschaftsteuergesetz geplant.

Bei der Grunderwerbsteuer verbleibt trotz kleinerer Anpassungen im Gesetz ein großer Handlungsbedarf sowohl für Rechtsanwender als auch für den Gesetzgeber. 

Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 erstmalig sowohl für Unternehmensgrundstücke als auch für Wohnimmobilien erhoben. Die reformierten Grundsteuergesetze der Länder haben schon einige Finanzgerichte beschäftigt – hier bringen wir Sie auf den aktuellen Stand.

Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel informieren Sie unsere RWT-Experten über die wesentlichen, für die Praxis relevanten gesetzlichen Änderungen sowie über wichtige Entwicklungen der Rechtsprechung im Steuerrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 
 

•    Anpassungen bei der Abschreibung
•    Anhebung der Schwellen für die Buchführungspflicht
•    Gesamthandsvermögen im Grunderwerbsteuergesetz

•    Übertragungsmöglichkeiten für Einzelwirtschaftsgüter
•    Änderungen für Kapitalanleger
•    Änderungen für Arbeitnehmer 
•    Anpassung der Freistellung für bestimmte PV-Anlagen
•    Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
•    Änderungen im Umsatzsteuergesetz 
•    Änderungen bei der Erbschaftsteuer

Yvonee Auer
Yvonee Auer
RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH

Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

Georg Kessler
Georg Kessler
RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH

Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Daniel Wernicke, LL.M.
Daniel Wernicke, LL.M.
RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH

Rechtsanwalt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht

Veranstaltungsort: Zentrale | IHK Reutlingen

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