Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO

für den Termin am 22. Januar 2025 in der IHK-Akademie Albstadt

Anmeldeschluss: 20. Dezember 2024

 

Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau IHK“ erfolgen.

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Bei hoher Teilnehmerzahl findet die praktische Prüfung an Folgetagen statt.

Prüfungsbereich (bitte auswählen):

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Hinweis: Kategorie 3 kann nur in Verbindung mit Kategorie 2 geprüft werden.

Prüfungsteil (bitte auswählen):

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Befreiung vom praktischen Teil ist nur möglich, wenn der praktische Prüfungsteil gemäß § 3 Abs 5 FinVermV erlassen wird.

Geeignete Nachweise wie z. B. Prüfungsbescheinigung oder Erlaubnisbescheid sind mit der Anmeldung per Mail an sachkundepruefung@reutlingen.ihk.de unverzüglich zuzusenden.

Bitte wählen Sie den Befreiungsgrund aus:

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Nur praktische Prüfung (Wiederholungsprüfung)

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Rechnungsadresse (falls von Privatadresse abweichend):

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Soll die Gebühr von einem Dritten übernommen werden, senden Sie bitte eine Bestätigung per Mail an sachkundepruefung@reutlingen.ihk.de

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22. Januar 2025, 9:00 - 18:00 Uhr (MEZ)

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