Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO

für den Termin am 27. November 2024 in der IHK-Akademie Albstadt

Anmeldeschluss: 29. Oktober 2024

 

Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau IHK“ erfolgen.

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Für Rückfragen zur Nachweispflicht nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Marina Kikidis auf.
Telefon: 07121 201-223, E-Mail: sachkundepruefung@reutlingen.ihk.de

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Mittwoch

27. November, 9:00 - 18:00 Uhr (MEZ)

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