Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO
für den Termin am 26. März 2025 in der IHK-Akademie Albstadt
Anmeldeschluss: 25. Februar 2025
Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau IHK“ erfolgen.
Die Registrierung ist aufgrund der starken Nachfrage bereits geschlossen. Bitte wählen Sie einen anderen Termin aus.
Für Rückfragen zur Nachweispflicht nehmen Sie bitte Kontakt mit Marina Kikidis auf.
Telefon: 07121 201-223, E-Mail: sachkundepruefung@reutlingen.ihk.de
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26. März 2025, 9:00 - 18:00 Uhr (MEZ)
IHK-Akademie Albstadt
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