IHK-Netzwerk Zoll: Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht

Das A & O, wie Sie mit Rechtsverstößen umgehen, kurz und knapp an einem Abend: Fragen rund um „Rechtsverstöße und deren Offenlegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr“ beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Michael Connemann am 2. April 2025. Er gibt auch hilfreiche Tipps für den Umgang mit größeren und kleineren Problemen, damit Sie im Ernstfall souverän reagieren können.

 

Foto: pixs:sell - stock.adobe.com
 

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Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht

02.04.2025, 17 Uhr

Inhalt

Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wichtiger denn je. Doch trotz aller Compliance-Bestrebungen lassen sich Fehler natürlich nie gänzlich vermeiden. Jedes Unternehmen wird sich daher irgendwann der Frage stellen, wie man mit aufgedeckten Rechtsverstößen umgehen soll: „Offenlegung bei den zuständigen Behörden“ oder doch lieber „keine schlafenden Hunde wecken“?

Zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen und beim Führungspersonal genügt es daher nicht nur, darauf zu achten, Fehler zu vermeiden; auch der souveräne Umgang mit aufgedeckten Arbeitsfehlern im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht ist Ausdruck einer gelebten Compliance. In der Unternehmenspraxis stellt sich jedoch eine Vielzahl an Fragen: Welche Auswirkungen haben Rechtsverstöße auf Ihre bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen? Welche Anforderungen stellen der UZK, die AO und das Außenwirtschaftsgesetz an eine wirksame Offenlegung? Kann eine solche Mitteilung auch noch nach Erhalt einer Prüfungsanordnung durch den Zoll erfolgen? Welche Haftungsrisiken drohen Ihnen, sofern ein Fehlverhalten nicht unverzüglich mitgeteilt wird?

 

Schwerpunkte: 

  • Übersicht über Sanktionen bei Rechtsverstößen im grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Sicht des Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrechts
  • Vorgaben aus dem Bereich der zollrechtlichen Bewilligungen
  • gesetzliche Mitteilungspflichten
  • Freiwillige Unterrichtung
  • Selbstanzeige

 

(Programmänderungen vorbehalten)

Rechtsanwalt Michael Connemann ist auf die steuerliche Beratung nationaler sowie internationaler Unternehmen in allen Fragen des europäischen und internationalen Umsatzsteuerrechts und Zollrechts spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung zur Vermeidung umsatzsteuerlicher und steuerstrafrechtlicher Risiken, komplexe Rechtsbehelfsverfahren sowie die Erstellung von Gutachten, Anträgen auf verbindliche Auskünfte, Unterstützung in Betriebsprüfungen und die Beratung in umsatzsteuerlichen Strukturierungen. Er veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und gibt Seminare zu umsatzsteuerrechtlichen und zollrechtlichen Themen. Zudem ist in der Ausbildung von Steuerberatern tätig. 

Rechtsanwalt Michael Connemann
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Director, WTS GmbH, München
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