IHK-Netzwerk Zoll: Der oder die Zollbeauftragte – Schnittstelle zu Management und Behörden

Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich sicher fühlt. Die Bezeichnungen für die mit Zollaufgaben betraute Person sind vielfältig: Zollverantwortliche/-r, Zollreferent/-in, Ansprechpartner/-in Zoll, Gesamtverantwortliche/-r Zoll oder auch Zollbeauftragte/-r. 

Doch was bedeutet diese Aufgabe? Der oder die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Alles rund um das Thema Haftung und die Einbindung des oder der Zollbeauftragten ins Unternehmen wird in unserem Netzwerktreffen aufgezeigt.  

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IHK-Netzwerk Zoll

 

11. Februar 2025, 17:00 - 19:30 Uhr (MEZ)

Das erwartet Sie

Ob Zollverantwortliche/-r oder Zollbeauftragte/-r die Bezeichnungen sind ebenso vielfältig wie kreativ. Welche Aufgaben und Verantwortungsbereiche bzw. auch welches Haftungsrisiko damit verbunden sind, ist vielen unklar. In unserem Netzwerktreffen vermitteln wir wichtige Hintergrundinformationen.

Jochen Pröckl
Jochen Pröckl
All for One Group

Jochen Pröckl verfügt über umfangreiche Außenhandelserfahrung aus seiner Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung, und bei verschiedenen handelnden und produzierenden Unternehmen.

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