IHK-Netzwerk Bilanzbuchhaltung: Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu?

Am 5.1.2023 verabschiedete die Europäische Kommission die CSRD (EU_2022/2464). Daraus ergibt sich, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme über 25 Mio. Euro oder mit Nettoumsatzerlösen größer 50 Millionen Euro ab dem Geschäftsjahr 2025 dazu verpflichtet sind, Nachhaltigkeitskennwerte (Datenpunkte) auf Basis des neu geschaffenen Berichtsstandards ESRS zu veröffentlichen. Zudem sind diese Unternehmen aufgefordert, sich mit der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der „doppelten Materialität“ auf diese Berichtspflicht vorzubereiten und anschließend Konzepte (Strategien) und Maßnahmen zur Erreichung klar definierter Ziele für alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu formulieren und zu spezifizieren. 

In dem Vortrag am 16. Oktober geht es um die Herausforderungen, die diese Berichtspflichten für den Mittelstand mit sich bringen.

 

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IHK-Netzwerk Bilanzbuchhaltung

16. Oktober, 16:00 - 19:00 Uhr (MESZ)

Sven Haldenwang
Sven Haldenwang
Steuerberater, BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Karsten Lessing
Karsten Lessing
Head of Sustainability Consulting Services (SCS), BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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