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SekundenBeförderung von Lithium-Batterien
8. Oktober 2025, 8:30 - 17:00 Uhr (MESZ)
Inhalte
Lithium-Batterien finden wir in zahlreichen Produkten. Grundsätzlich sind sie als Gefahrgut zu deklarieren und zu kennzeichnen, aber es gibt Ausnahmen gemäß der Sondervorschriften. Im Seminar wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermittelt, wie sie von Fall zu Fall entscheiden können, ob es sich beim Versand von Lithium-Batterien um einen Gefahrgutversand handelt oder nicht. Schwerpunkte bilden neben den „Sondervorschriften“ die korrekten „Versandpapiere“ sowie „Besonderheiten bei den einzelnen Verkehrsträgern“.
Das Seminar zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Gelegenheit bekommen, Fragen zu Problemen aus dem betrieblichen Alltag zu stellen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
- Gefahren, die von Lithium-Batterien ausgehen
- Einstufung und Anforderungen an Lithium-Batterien
- Lithium-Batterien als Abfall (auch defekte)
- Die verschiedenen Sondervorschriften zu Lithium-Batterien
- Ausarbeiten eines Versandes von Batterien an einem Praxisbeispiel
Klaus Hill
Fachberater Gefahrgut, IHK Reutlingen
Veranstaltungsort:
- IHK Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2, 88250 Weingarten
- ggb@reutlingen.ihk.de
- 07121 201-248
- IHK Reutlingen
Parkmöglichkeiten Parkplätze finden sie direkt neben der IHK.
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