Grundlehrgang: Entsorgungsfachbetriebe / Betriebsbeauftragter für Abfall

Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen rechtlichen und praktischen Grundkenntnisse für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen.

Für Entsorgungsfachbetriebe ist gemäß § 9 EfbV für jeden Standort mindestens eine fachkundige verantwortliche Person zu bestellen. Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern, benötigen gemäß § 54 KrWG eine behördliche Erlaubnis und müssen hierfür die erforderliche Fachkunde nachweisen.

Darüber hinaus vermittelt der Lehrgang die Grundlagen für die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §§ 59 ff. KrWG. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung der abfallrechtlichen Vorschriften, die Beratung der Geschäftsleitung sowie die erforderliche Berichterstattung.

Der Lehrgang ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde in den genannten Bereichen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Lehrgangs lernen die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen kennen, die für die Kreislaufwirtschaft und Abfallbeseitigung von Bedeutung sind. Sie werden in die Aufgaben und in die tägliche Praxis des Betriebsbeauftragten für Abfall eingeführt.

Zielgruppe:
Unternehmer, Führungskräfte, verantwortliche Personen, Abfallbeauftragte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Entsorgungs-, Transport- und Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetrieben sowie Städten und Kommunen.

Kosten: 1.300 Euro

Foto: eyetronic – stock.adobe.com

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Einwilligung bei E-Rechnung:
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Begleitung:
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Begleitung 1

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Grundlehrgang: Entsorgungsfachbetriebe / Betriebsbeauftragter für Abfall

7. Dezember 2026, 8:30 Uhr - 11. Dezember 2026, 16:30 Uhr (MEZ)

Inhalte

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Dokumentation
  • Nachweisverordnung
  • Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Anforderungen an den Betriebsinhaber und die Mitarbeiter
  • Klassifizierung von Abfällen nach den Gefahrgutvorschriften
  • Umschließungen für gefährliche Abfälle
  • Transport gefährlicher Abfälle
  • Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Rechtsgrundlagen des Abfallbeauftragten
  • Haftung des Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Kontrolle der Betriebsstätten

Veranstalter

Das IHK-Gefahrgutbüro ist Anlaufstelle für Unternehmen aus den Regionen Schwarzwald, Neckar-Alb und Bodensee zu Fragen des Transports gefährlicher Güter. Um Unternehmen beim Thema Transportsicherheit stets auf dem neuesten Stand zu halten, werden neben der Prüfung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten auch Seminare und Infoveranstaltungen angeboten.

Veranstaltungsort: IHK Akademie Albstadt

Parkmöglichkeiten

Parkplätze finden Sie direkt beim IHK-Gebäude.

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