Fortbildung: Betriebsbeauftragter für Abfall

Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) ergibt sich aus § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes. Wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, muss das Unternehmen mindestens einen Abfallbeauftragten benennen. Dieser hat die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und einen jährlichen Bericht an die Geschäftsleitung zu verfassen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Lehrgangs lernen die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen kennen, die für die Kreislaufwirtschaft und Abfallbeseitigung von Bedeutung sind. Sie werden in die Aufgaben und in die tägliche Praxis des Betriebsbeauftragten für Abfall eingeführt.

Kosten: 520 Euro

Foto: eyetronic – stock.adobe.com

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Fortbildung: Betriebsbeauftragter für Abfall

17. März 2025, 8:30 Uhr - 18. März 2025, 17:00 Uhr (MEZ)

Inhalte

  • Neuerungen bei den Rechtsgrundlagen
  • Straf- und Ordnungsrecht / Betriebliche Haftung
  • Betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
  • Arbeitsschutz
  • Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten

Veranstalter

Das IHK-Gefahrgutbüro ist Anlaufstelle für Unternehmen aus den Regionen Schwarzwald, Neckar-Alb und Bodensee zu Fragen des Transports gefährlicher Güter. Um Unternehmen beim Thema Transportsicherheit stets auf dem neuesten Stand zu halten, werden neben der Prüfung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten auch Seminare und Infoveranstaltungen angeboten.

Veranstaltungsort: IHK Reutlingen

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten finden Sie direkt auf dem IHK Gelände.

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