Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR

Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, entsprechende Unterweisungen durchführen. 

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Umgang mit den Vorschriften näherzubringen und ihnen wichtige Informationen über den Umgang mit Gefahrgut zu vermitteln.

Kosten: 280 Euro

Foto: iStock.com/tunart

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Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR

3. April 2025, 8:30 - 17:00 Uhr (MESZ)

Inhalte

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Aufbau der Stoffaufzählung
  • Ausnahmen und Freistellungen
  • Verpackungen, Großpackmittel (IBC)
  • Tanks, Container, Versandstücke
  • Verpackungsvorschriften
  • Zusammenpackung
  • Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
  • Dokumentation, Begleitpapiere
  • Durchführung der Beförderung

Veranstalter

Das IHK-Gefahrgutbüro ist Anlaufstelle für Unternehmen aus den Regionen Schwarzwald, Neckar-Alb und Bodensee zu Fragen des Transports gefährlicher Güter. Um Unternehmen beim Thema Transportsicherheit stets auf dem neuesten Stand zu halten, werden neben der Prüfung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten auch Seminare und Infoveranstaltungen angeboten.

Klaus Hill
Klaus Hill
Fachberater Gefahrgut, IHK Reutlingen

Veranstaltungsort:

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