IHK-Gaststättenunterrichtung

Ab 1. Januar 2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz in Baden-Württemberg. Ein Factsheet mit den wichtigsten Vorgaben des neuen Landesgaststättengesetzes für Gewerbetreibende und Vollzugsbehörden finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Wer einen gastronomischen Betrieb betreiben möchte, sollte diesen mindestens sechs Wochen vor Betriebsstart beim Gewerbeamt anzeigen. Voraussetzung für die Betriebsaufnahme ist u. a. die Teilnahme an der gesetzlich vorgeschriebenen Gaststättenunterrichtung. Diese Unterrichtung ist für alle Gastronomiebetreibenden Pflicht, sofern sie keinen einschlägigen beruflichen oder wissenschaftlichen Abschluss besitzen. Durchgeführt wird sie von der Industrie- und Handelskammer.

Zielgruppe: Personen, die einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchten, unabhängig vom Alkoholausschank – also auch z. B. Imbisse, Schnellrestaurants.

Foto: janvier/fotolia.com

Teilnahmebedingungen

  • Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Alternativ muss eine Unterrichtung mit einem Dolmetscher besucht werden.
  • Die Unterrichtung muss in vollem Umfang gehört werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bei einer verspäteten Ankunft nicht mehr möglich ist!
  • Die Unterrichtungsgebühr müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.
  • Die Teilnehmerzahl ist pro Unterrichtungstermin begrenzt.
  • Bei Ihrer Registrierung am Tag der Unterrichtung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres gültigen Reisepasses/Personalausweises ausweisen. Bitte bringen Sie diesen mit.

Weitere Informationen

  • Kosten: 100 €   
  • Start: 12.30 Uhr
  • Veranstaltungsort: IHK-Akademie Reutlingen, Allmendstraße 7, 72770 Reutlingen

 

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Dienstag

 

21. April 2026, 12:30 - 18:00 Uhr (MESZ)

Unterrichtungsplan

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Christian Throm
Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit 

  • Allgemeines Lebensmittelrecht
  • Eigenkontrollen der Gastronominnen und Gastronomen und deren Dokumentation
  • Betriebskontrollen und Mängel
  • Kennzeichnungspflichten bei Speise- und Getränkekarten
  • Praktische Tipps zur Umsetzung einer guten Lebensmittelhygiene in der Gastronomie

Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur

weitere rechtliche Vorschriften im Gastgewerbe, z. B. Jugendschutz, Aushangspflichten, Sperrzeiten, Tarifwesen

Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen

Marc Fähnle
Stv. Geschäftsführer Geschäftsstelle Bad Überkingen 

Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung zusammen mit Ihrem Testergebnis.

Veranstaltungsort: IHK-Akademie Reutlingen

Die IHK-Akademie liegt im Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.

Ansprechpartnerin:
Laura Bogner

MapTiler logo

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