Die im März 2024 neu veröffentlichte F-Gase-Verordnung der EU sieht vor, die Verfügbarkeit von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zunächst stark zu reduzieren und bis 2050 vollständig einzustellen. Das betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Die Regeln gelten für Hersteller, Händler und Importeure, aber auch Betreiber solcher Anlagen haben Pflichten. Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, benötigen Unternehmen eine Registrierung im F-Gas-Portal der EU.
In dem Webinar am 14. März, 10-12 Uhr, möchten wir über die neuen Anforderungen informieren und die Möglichkeit für Fragen und einen Austausch mit Fachexperten des Regierungspräsidiums Tübingen geben.
Die Referenten Michael Wiesner und Mathias Härig des Regierungspräsidiums Tübingen (Referat 114 – Chemikaliensicherheit, Abteilung Marktüberwachung) werden in ihrem Vortrag über die neuen Regelungen der F-Gase-Verordnung informieren, insbesondere auf die Neuerungen für das Inverkehrbringen von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, den sogenannten Phase down (Fristregelung) und Quotenregelungen eingehen. Außerdem werden die in der zugehörigen Durchführungsverordnung aufgeführten Informationsanforderungen für die Registrierung im F-Gas-Portal der EU erläutert. Die Referenten informieren auch über die zu beachtenden Voraussetzungen und Pflichten beim Verkauf von F-Gasen, die für zertifizierungspflichtige Tätigkeiten gelten.
Im Anschluss an den Vortrag können die Teilnehmer/-innen den Referenten Fragen stellen.
Für Mitglieder des IHK-Netzwerks Umwelt kostenfrei.
Kosten für Nicht-Mitglieder: 45,00 Euro
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Das Webinar wird vom Enterprise Europe Network der IHK Reutlingen angeboten.
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