Erfahrungsaustausch Erstellung CBAM-Bericht
Präsenzveranstaltung
Seit Oktober 2023 gilt die CBAM-Übergangsphase. Für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen quartalsweise Daten der importierten, unter das CBAM-Regime fallenden Produkte abgegeben werden. Für die ersten beiden Quartalsberichte bis zum 31.7.2024 konnte noch mit Standardwerten gearbeitet werden, sofern die für den konkreten Herstellungsprozess entstandenen CO2-Emissionen nicht bekannt waren. Bis 31. Oktober ist der CBAM-Report für das dritte Quartal abzugeben – voraussichtlich erstmals ohne die bisher möglichen Standardwerte.
Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Berichtsperioden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie der Bericht ausgefüllt werden kann und was sich bei der Abgabe des Berichts mit Realwerten nun ändert. Wir zeigen auf, wie Sie – unter Berücksichtigung der Qualität der vom Hersteller bereitgestellten CO2-Daten – die Herausforderungen am besten meistern.
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25. Oktober, 10:00 - 12:30 (MEZ)
Inhalt:
- CBAM-Update – aktuelle Entwicklungen
- CBAM-Bericht im CBAM-Register erstellen: Tipps und Tricks
- Fragen
- Erfahrungsaustausch
Referent
Sven Darstein
Exportberater
Veranstaltungsort
Copyright © IHK Reutlingen
Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
07121 2010
kic@reutlingen.ihk.de
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