Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die barrierefreie Gestaltung von Onlineshops wird ab 28.06.2025 zur Pflicht – doch was genau bedeutet das für Ihr Unternehmen? In unserer Onlineveranstaltung erfahren Sie, wie Sie Ihren Onlineshop rechtskonform barrierefrei gestalten können. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000  €.
Dr. Anke Thiedemann, Geschäftsführerin und Rechtsanwältin bei der RWT Anwaltskanzlei GmbH, erklärt die neuen gesetzlichen Vorgaben verständlich und praxisnah. 


Termin:  23.01.2025 um 10:00 Uhr
Ort: Online (Teilnahme-Link wird nach Anmeldung bekannt gegeben). 
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

 

 

Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

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Tanja Frese

Projektleitung Digital Hub Neckar-Alb & Sigmaringen

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