Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
Für viele Unternehmen gehört die umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Waren- und Werklieferungen sowie grenzüberschreitenden Dienstleistungen zum Tagesgeschäft.
Der Online-Workshop informiert über die relevanten Umsatzsteuerregeln für internationale Dienstleistungen mit Fokus auf den B2B-Geschäftsverkehr und gibt Hilfestellung bei der individuellen Einordnung Ihrer Geschäftsvorfälle. Betrachtet werden auch steuerliche Konsequenzen im Bereich der B2C-Umsätze, bei denen es aufgrund der zunehmenden Digitalisierung Besonderheiten zu beachten gibt.
Melden Sie sich am besten gleich über das Anmeldeformular für die virtuelle Veranstaltung am 14. November an. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 €.
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SekundenUmsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
14. November 2024
9:30 bis 12:30 Uhr
Programm
Neben reinen Warenlieferungen sind auch produktbegleitende Dienstleistungen in Form von Reparaturen, Wartungen oder Montagen umsatzsteuerlich richtig einzuordnen. Gleiches gilt für Dienstleistungen, die Kunden in Zusammenhang mit einer Warenlieferung bestellen sowie für Dienstleistungen ohne Produktbezug wie zum Beispiel Beratungen. Es gilt jeweils, die sich aus der Art der Leistung ergebenden steuerlichen Konsequenzen im In- und Ausland zu kennen.
Inhalt:
- Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung
- Ortsbestimmung der sonstigen Leistung
- Reverse-Charge-Verfahren
- Werk- und Montagelieferungen
- Hinweise zu besonderen Leistungen
- Elektronische Dienstleistungen
- Compliance Anforderungen
Referenten:
Jerina Kelava, Steuerberaterin
Auren KG, Rottenburg
Marcus Vörös, Steuerberater
Auren KG, Stuttgart
Teilnahmegebühr: 90,- Euro
Die Veranstaltung findet virtuell statt
- glaser@reutlingen.ihk.de
- 07121 201-152
- IHK Reutlingen
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Telefon: 07121-2010
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