Kathrin Decker
Team Weiterbildung
Tel.: 07121 201-255
Artikelnummer: SSR-27-2029-1
Seminar: 08.03.2027, 09:00 - 17:00 Uhr
Preis: 320,00 € (IHK-Mitglied) | 420,00 € (Nicht-Mitglied)
Nicht nur zum Jahreswechsel sind Lieferantenerklärungen in vielen Bereichen ein großes Thema. Doch je aufwändiger die Bearbeitung von Ursprungsnachweisen und die Präferenzkalkulation sind, desto unattraktiver ist der Wettbewerbsvorteil, der aus den Handelsabkommen resultieren soll. Wollen Sie am Freihandel partizipieren, lohnt es sich zunächst, Aufwand und Vorteile abzuwägen und die Möglichkeiten von IT-
Unterstützung zu prüfen.
Sie fragen sich: Auf was muss ich achten, um den präferenziellen Ursprung einer Ware sicherzustellen? Welche Ursprungsnachweise benötige ich und wie erhalte ich sie? Kann ich Aufgaben wie das Erneuern von Langzeit-Lieferantenerklärungen automatisieren?
Um ein Präferenzabkommen nutzen zu können, müssen Nachweise über Ursprungseigenschaft der Ware vorliegen. Dazu dienen Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen oder ggf. Ursprungserklärungen auf der Rechnung. Je transparenter die Nachweise eingangsseitig verwaltet werden, desto effizienter ist das Ausstellen eines Nachweises kundenseitig.
Zielgruppe
Zollverantwortliche, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Import- und Exportbereich
01.03.2027
Tagesseminar
08.03.2027
von 09:00 - 17:00 Uhr
Johannes Lieb/Philipp Geiger, AEB
Präsenz
IHK-Seminarbescheinigung
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Die IHK Reutlingen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema der beruflichen Weiterbildung. Gemeinsam fördern wir Ihre berufliche Entwicklung und machen Sie fit für Ihre Karriere.
Ihre Ansprechpartner beantworten gerne Ihre Fragen.
Kathrin Decker
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