IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glücksspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.

Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glücksspielautomaten aufstellen wollen


Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnehmerzahl ist pro Unterrichtungstermin begrenzt.
  • An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Sie verstehen/sprechen schlecht Deutsch?
    Dann ist eine Teilnahme nur mit einem Dolmetscher möglich. Bitte bringen Sie diesen selbst mit.
  • Erst ab Zahlungseingang sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
  • Die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 190,- Euro müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.
  • Bei Ihrer Registrierung am Tag der Unterrichtung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres gültigen Reisepasses/Personalausweises ausweisen.
    Bitte bringen Sie diesen mit.
  • Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bei einer verspäteten Ankunft nicht mehr möglich ist!

Foto: Tomasz Zajda - Fotolia.com

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WANN?

Dienstag, 28. Janaur 2025
10:15 Uhr bis 15:30 Uhr

Informationen

Inhalte

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 
Kosten

  • 190 Euro

 
Veranstaltungsort

  • IHK Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
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