IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glücksspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.

Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glücksspielautomaten aufstellen wollen


Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnehmerzahl ist pro Unterrichtungstermin begrenzt.
  • Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Alternativ muss die Unterrichtung mit einem Dolmetscher besucht werden. Bitte bringen Sie diesen selbst mit.
  • Erst ab Zahlungseingang sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
  • Die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 190,- Euro müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.
  • Bei Ihrer Registrierung am Tag der Unterrichtung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres gültigen Reisepasses/Personalausweises ausweisen.
    Bitte bringen Sie diesen mit.
  • Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bei einer verspäteten Ankunft nicht mehr möglich ist!

Foto: Tomasz Zajda - Fotolia.com

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WANN?

Dienstag, 23. Juni 2026
10:15 Uhr bis 15:30 Uhr

Informationen

Inhalte

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 
Kosten

  • 190 Euro

 
Veranstaltungsort

  • IHK Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
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