Sicherer Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln gemäß §4 LMHV

Online-Seminar am 20. März 2025
9.0014.30 Uhr

Lebensmittelunternehmen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine entsprechende Ausbildung haben, aber leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult und vom Arbeitgeber unterwiesen werden.

In dieser regelmäßig stattfindenden IHK-Schulung vermitteln Lebensmittelkontrolleure den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Die Schulung beinhaltet auch die Folgebelehrung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen

Kosten: IHK-Mitglied: 99 €, Nicht IHK-Mitglied: 119 €
Uhrzeit: 9.00 bis 14.30 Uhr
Ort: Online-Seminar über Zoom
Zielgruppe: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, Gastronomiebetrieben, Imbissen, Cateringeinrichtungen sowie Personal des Lebensmittelhandels wie von Metzgereien, Bäckereien, Backshops. Außerdem können auch Beschäftigte in der Gemeinschafts-, Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder angelernte Küchenhilfen teilnehmen.

Die Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß §4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Foto: Zarya Maxim/fotolia.com

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Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln

 

20. März 2025, 9:00 - 14:30 Uhr (MEZ)

Programm

Die Veranstaltung findet online über die Plattform Zoom statt.

Laura Bogner
IHK Reutlingen

Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur

Inhalte:

  • Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene gemäß Anlage 1 zu §4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
  • Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen
  • Organisation der Lebensmittelüberwachung
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verbot der Irreführung, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

Veranstaltungsort: Online-Schulung auf Zoom

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