27. Mai 2020 I Wie können betriebliche Maßnahmen aussehen, um den Infektionsschutz sicherzustellen? Die Online-Veranstaltung zeigt anhand praktischer Beispiele, wie eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen aussehen kann.
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Am 16. April stellten das BMAS und der DGUV den SARS-CoV-2-Standard vor. Es beschreibt ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2. Viele Unternehmen haben die Maßnahmen betrieblich angepasst umgesetzt.
Der Standard ist kein verbindliches Gesetz, sondern eben „nur“ ein Standard. „Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung“.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Maßgabe aus dem Arbeitsschutzgesetz und muss entsprechend durchgeführt werden. Managementsysteme sind eine Möglichkeit, Abläufe systematisch zu erfassen und Regeln, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Workflows grundsätzlich festzulegen.
Der erste Vortrag bezieht sich auf die Einbindung der Gefährdungsbeurteilung unter Betrachtung der DIN ISO 45001:2018-06 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der zweite Vortrag beschreibt wie ein Ablauf/Workflow bei einer Gefährdungsbeurteilung für Infektionsschutzmaßnahmen (Epidemien, Pandemien) aussehen könnte. "Best Practice" Beispiele illustrieren die Umsetzung.
Dr. Uwe Schloßer
Begrüßung der Teilnehmer und kurze Vorstellung der Referenten
Dipl.- Ing, Matthias Burkert, CEO, Ibuqas GmbH
Dipl. -Ing. Stefan Metzler, Dekra Automobil GmbH
Online-Veranstaltung über Zoom
Ansprechpartner:
Dr. Uwe Schloßer
Projektleiter Energie und Umwelt, IHK Reutlingen
Tel.: 07121 - 201-225
Email: schlosser@reutlingen.ihk.de