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Anja Härle, Tel. 07121 201-237, E-Mail: haerle@reutlingen.ihk.de
Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer können sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) absichern. Für eine Reihe von Selbstständigen ist die gesetzliche Unfallversicherung allerdings Pflicht. Auf jeden Fall gilt: Für alle abhängig Beschäftigten greift der gesetzliche Versicherungsschutz.
Prävention und Rehabilitation sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Prävention soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden. Rehabilitation bedeutet, Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft.
Wer eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss dieses zusätzlich auch bei der zuständigen Unfallversicherung innerhalb einer Woche melden. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind dabei nach Branchen gegliedert. Wichtig ist, auch bei mehreren Schwerpunkten ist immer nur ein Unfallversicherungsträger für ein Unternehmen zuständig.
Damit Unternehmerinnen und Unternehmer einen Einstieg in die zum Teil sehr komplexe Materie erhalten, bietet die IHK Reutlingen den kostenlosen Sprechtag Gesetzliche Unfallversicherung an.
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